Es ist die Aufgabe des Rechts, Konflikte zu entscheiden,
wenn Konfliktparteien diese Unterstützung einfordern, weil sie den Konflikt selbst nicht lösen konnten.
Man beansprucht gerichtliche Hilfe, der Streit wird delegiert,
auf das rechtlich Relevante reduziert und im Rahmen von langwierigen Verfahren behandelt,
häufig auch nach jahrelangem Ringen einem Vergleich zugeführt.
Die Ohnmacht im Konflikt wird zur Ohnmacht im gerichtlichen Verfahren.
Ein erfolgreiches Mediationsverfahren befähigt die Parteien wieder,
den Konflikt im Ergebnis bei einer vergleichbaren Ausgangslage selbst zu entscheiden.
Insoweit ist die Wiederherstellung der Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit essentiell.
Mediation bietet Parteien eines Konfliktes Zeit, Raum und das nötige Handwerkzeug,
um eine gemeinsame einvernehmliche Lösung zu entwickeln.
Mediation leistet Hilfe zur Selbsthilfe.