Der Mediationsprozess wird normativ durch die vorausgehende Vereinbarung der Medianten
über ihren Prozess sowie ihre Abschlussvereinbarung bezüglich der Streitpunkte gestaltet.
Die Parteien bestimmen darüber hinaus den Grad der Verrechtlichung ihres Konfliktes selbst.
In der Regel besteht Einigkeit, dass eine gewisse Fairnesskontrolle durch das Recht erfolgen soll.
So besteht auch die Möglichkeit,
den Konflikt zunächst gemeinsam rechtlich zu beleuchten
und sich dann mit Blick auf offenen Fragen abschliessend zu einigen.
Die einseitige Prüfung der Abschlussvereinbarung mit Blick
auf Vorteile und Vollständigkeit kann allein durch einen externen Rechtsanwalt
der jeweiligen Partei erfolgen.