Das Mediationsverfahren untergliedert sich in sechs Phasen.
Nach Klärung der Rahmenbedingungenn des Verfahrens geht es darum,
das Anliegen der Parteien zu konkretisieren und die Themen zu benennen,
welche im Sinne eines zukünftigen kooperativen Miteinanders besonders dringlich der Aufarbeitung bedürfen.
In der dritten Phase beginnt der entscheidende Kommunikationsprozess,
in dem die Parteien jeweils Gelegenheit erhalten,
ihre Sichtweisen zu erläutern und zu vertiefen.
Dabei wird die Aktivität des jeweils Zuhörenden besonders unterstützt.
Das aktive Zuhören und die Durchdringung der eigenen Position ermöglichen einen Perspektivwechsel.
Haben beide Parteien die Isolation ihres Blickwinkels verlassen,
können sie neue Wege des Miteinanders finden.
Dann befinden sich die Parteien in der vierten Phase
auf der kreativen Suche nach Lösungsalternativen.
Die verschiedenen Optionen werden im Rahmen der fünften Phase bewertet.
Hier kann bei besonderen Gemengelagen die Heranziehung
von Sachverständigen oder Rechtsanwälten angezeigt sein.
Der Mediationsprozess findet seinen Abschluss in einer verpflichtenden,
rechtsverbindlichen Vereinbarung zur endgültigen Beilegung des Konflikts.
Der konkrete Ablauf des Verfahrens richtet sich allein nach den Bedürfnissen der Medianten.
Hier sind einzelne Termine oder Workshops genauso denkbar wie eine enrsthafte Shuttle-Mediation.